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Lars BadorrekUngebundener Finanzmakler
Grundlagen

Brutto, Netto und Steuerklassen: was 2026 vom Gehalt übrig bleibt

7. Juni 20267 Min. Lesezeitvon Lars Badorrek

Zwischen dem Bruttogehalt im Arbeitsvertrag und dem Betrag, der am Monatsende auf dem Konto landet, liegt oft eine größere Lücke als gedacht. Viele schauen auf die erste Zahl und planen mit der zweiten. Wir gehen einmal in Ruhe durch, was 2026 von deinem Gehalt abgezogen wird, warum die Steuerklasse dabei eine so große Rolle spielt und an welcher Stelle sich die meisten verschätzen.

Brutto, Netto und der Unterschied dazwischen

Dein Bruttogehalt ist der vereinbarte Lohn, bevor irgendetwas abgezogen wird. Auf dem Weg zum Netto gehen zwei große Blöcke ab: die Steuern und die Sozialversicherung. Beide zusammen machen je nach Einkommen und Steuerklasse grob zwischen einem Drittel und der Hälfte des Bruttos aus. Das Netto ist der Teil, der dir am Ende tatsächlich zur freien Verfügung bleibt.

Die Sozialversicherung: dein Anteil 2026

Die Sozialversicherung sichert dich gegen die großen Lebensrisiken ab. Als Angestellte oder Angestellter teilst du dir die Beiträge in der Regel zur Hälfte mit deinem Arbeitgeber. Für 2026 gelten diese Gesamtsätze:

  • Rentenversicherung: 18,6 Prozent
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 Prozent
  • Krankenversicherung: 14,6 Prozent plus ein kassenindividueller Zusatzbeitrag (im Schnitt 2,9 Prozent)
  • Pflegeversicherung: 3,6 Prozent, für Kinderlose ab 23 Jahren kommen 0,6 Prozent dazu

Entscheidend ist außerdem die Beitragsbemessungsgrenze. Nur bis zu einem bestimmten Einkommen steigen die Beiträge mit. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt sie 2026 bei 8.450 Euro im Monat, in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 Euro. Was darüber verdient wird, bleibt beitragsfrei.

Die Steuern: Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer

Der zweite große Block sind die Steuern. Die wichtigste ist die Lohnsteuer, also die laufende Vorauszahlung auf deine Einkommensteuer. Sie folgt einem progressiven Tarif. Die ersten 12.348 Euro im Jahr bleiben 2026 komplett steuerfrei, das ist der sogenannte Grundfreibetrag. Erst was darüber liegt, wird besteuert, und der Steuersatz steigt mit dem Einkommen langsam an.

Dazu kommen zwei kleinere Posten. Den Solidaritätszuschlag zahlen nach der Anhebung der Freigrenze nur noch sehr hohe Einkommen, die allermeisten Angestellten sind davon befreit. Die Kirchensteuer fällt nur an, wenn du Mitglied einer steuererhebenden Kirche bist, und beträgt 8 oder 9 Prozent deiner Lohnsteuer.

Steuerklassen: hier verschätzen sich die meisten

Die Steuerklasse entscheidet darüber, wie viel Lohnsteuer dir jeden Monat direkt vom Gehalt einbehalten wird. Es gibt sechs Klassen:

KlasseFür wenWirkung auf das Netto
ILedige ohne Kindernormaler Abzug
IIAlleinerziehendeetwas weniger Abzug (Entlastungsbetrag)
IIIVerheiratete mit höherem Einkommendeutlich weniger Abzug
IVVerheiratete mit ähnlichem Einkommenwie Klasse I
VVerheiratete mit geringerem Einkommensehr hoher Abzug
VIZweit- und Nebenjobhöchster Abzug, keine Freibeträge

Der entscheidende Punkt, den viele übersehen: Die Steuerklasse verändert nicht, wie viel Steuern du am Ende des Jahres wirklich schuldest. Sie verändert nur, wie viel jeden Monat vorab einbehalten wird. Zu viel gezahlte Lohnsteuer holst du dir über die Steuererklärung zurück, zu wenig gezahlte musst du nachzahlen. Die Steuerklasse steuert also vor allem deine monatliche Liquidität, nicht deine eigentliche Steuerlast.

Warum bei Steuerklasse V so wenig übrig bleibt

Steuerklasse V kommt nur in Kombination mit Klasse III vor, typischerweise bei Ehepaaren mit unterschiedlich hohem Einkommen. Die Idee dahinter: Der Partner mit dem höheren Gehalt wählt Klasse III und bekommt fast alle Freibeträge zugeschlagen, der Partner mit dem geringeren Gehalt nimmt Klasse V und bekommt entsprechend keine. In Klasse V gibt es deshalb keinen Grundfreibetrag, und der Abzug fällt spürbar höher aus als in Klasse I. Auf dem Gehaltszettel sieht das oft erschreckend aus, über das Paar betrachtet gleicht es sich aber wieder aus.

Steuerklasse IV mit Faktor als faire Alternative

Wer den großen Unterschied zwischen III und V vermeiden möchte, kann das Faktorverfahren wählen. Beide Partner bleiben in Klasse IV, und das Finanzamt verteilt die Steuerlast über einen individuellen Faktor möglichst genau auf beide. So liegt der monatliche Abzug von Anfang an näher an der tatsächlichen Jahressteuer, und große Nachzahlungen bei der Steuererklärung werden seltener.

Die Steuerklasse ist kein Sparmodell

Eine andere Steuerklasse macht dich übers Jahr nicht reicher, sie verschiebt nur, wann du dein Geld bekommst. Ob III und V oder IV mit Faktor besser zu euch passt, hängt von eurer Situation ab und lässt sich gemeinsam in Ruhe durchrechnen.

Rechne mit deinem eigenen Gehalt

Zahlen aus einem Text bleiben abstrakt. Mit dem Rechner siehst du sofort, wie sich Steuerklasse, Krankenkasse, Bundesland und Kinder auf dein Netto auswirken. Stell ruhig einmal verschiedene Steuerklassen ein und beobachte, wie sich der Abzug verändert.

Deine Angaben

Was vom Brutto übrig bleibt

Beschäftigungsart
Krankenversicherung

Zusatzbeitrag 2,90 % · Stand 2026, zzgl. 14,6 % allgemeiner Beitrag

Dein Netto pro Monat
3.157 €

37.886 € pro Jahr · aus 5.000 € brutto/Monat

Steuern pro Monat
Lohnsteuer
755 €
Steuern gesamt
755 €
Sozialversicherung pro Monat
Rentenversicherung
465 €
Arbeitslosenversicherung
65 €
Krankenversicherung
438 €
Pflegeversicherung
120 €
Sozialabgaben gesamt
1.088 €
Abzüge gesamt
1.843 €
So entsteht die Lohnsteuer (pro Monat)
Bruttogehalt
5.000 €
Vorsorgepauschale
1.088 €
Pauschbeträge & Freibeträge
106 €
=zu versteuerndes Einkommen
3.807 €
Lohnsteuer laut Tarif 2026
755 €

Auf das zu versteuernde Einkommen wird der Einkommensteuertarif 2026 angewendet. Solidaritäts- und Kirchensteuer werden anschließend auf die Lohnsteuer berechnet.

Unverbindliche Schätzung für 2026, kein Ersatz für die offizielle Lohnabrechnung. Die Berechnung ist eine Näherung (vereinfachte Vorsorgepauschale, bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenzen) und bildet individuelle Freibeträge sowie private Krankenversicherungsbeiträge nicht ab. Beamt:innen zahlen keine RV/AV/GKV (Versorgung + Beihilfe); bei Selbstständigen wird keine Renten-/Arbeitslosenversicherungspflicht unterstellt und KV/PV voll selbst getragen. Maßgeblich sind die amtlichen Programmablaufpläne des Bundesfinanzministeriums.

Stell dein Bruttogehalt und deine Steuerklasse ein, alles unverbindlich.

Was du daraus mitnehmen solltest

Die Lücke zwischen Brutto und Netto entsteht aus zwei nachvollziehbaren Blöcken: Sozialversicherung und Steuern. Die Sozialabgaben sind weitgehend fest, bei den Steuern hast du über die Steuerklasse einen Hebel auf deine monatliche Liquidität, nicht aber auf die Steuerlast übers Jahr. Wenn du den Eindruck hast, dass bei euch die Verteilung nicht passt, oder wenn bei der letzten Steuererklärung eine große Nachzahlung stand, lohnt sich ein prüfender Blick auf die Steuerklassen. Genau dafür bin ich gern ansprechbar.

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